| Auf Behinderung ist Rücksicht zu nehmen |
| Eine
gehbehinderter Reisender, der ein Hotelzimmer gebucht hat, das über
einen Aufzug erreichbar ist, darf ein ihm wegen Überfüllung zugewiesenes
Ersatzquartier ablehnen, wenn in dem Apartment das Schlafzimmer und die
Waschgelegenheit nur über eine Wendeltreppe erreichbar sind. Dabei
kommt es nicht darauf an, ob dem Reiseveranstalter die Gehbehinderung bekannt
war.
Landgericht
Bonn, Urteil vom 13.9.2000 - 5 S 62/00
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