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Frühstücksbüffet

Laut Landgericht Frankfurt reicht es aus, wenn mindestens zwei Brötchen derselben Sorte, eine Sorte Marmelade, Butter und Kaffee in Form eines Büffets angeboten werden.
Bei einem "reichhaltigen Frühstücksbüffet" genügen drei verschiedene Sorten Brötchen, zwei Marmeladensorten, zwei Kaffeesorten, Butter, Joghurt, Orangen und Orangensaft vollkommen.
Keinesfalls, so die Richter, könne der Gast in einem Land wie Marokko dagegen Schwarz und Knäckebrot erwarten.
AG Frankfurt, 30 C 4289/8545
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