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SARS ist höhere GewaltBei
SARS handelt es sich um eine Epidemie. Bei der Frage, ob eine erhebliche
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise vorliegt,
kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung des Reisenden, sondern
auf die objektive Lage im Zeitpunkt der Kündigung an. Dabei dürfen
die Voraussetzungen für eine Gefährdung von Leib und Leben des
Reisenden im Interesse des berechtigten Sicherheitsbedürfnisses des
Urlaubers nicht zu hoch angesetzt werden. Eine Eintreffwahrscheinlichkeit
von 25 % genügt. Die Warnhinweise des Auswärtigen Amtes sind
nur ein Indiz für die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung.
Liegt eine Gefährdung vor, so kann von einer Reise wegen höherer Gewalt zurückgetreten werden. |