![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Stornokosten und höhere GewaltEs
ist angemessen, die aufgrund einer Kündigung entstandenen Stornokosten
hälftig zwischen Reisendem und Veranstalter zu verteilen, wenn der
Reisende den Vertrag aufgrund höherer Gewalt gekündigt hat. Dies
|