| Wenn sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern... |
| Kann
die Reise aufgrund kurzfristiger Änderungen der Einreisebestimmungen
nicht angetreten werden, so besteht ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten,
da hierbei um höhere Gewalt handelt und zur Kündigung des Reisevertrages
berechtigt.
OLG Frankfurt - Az: 16 U 49/04 |