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Informationspflicht bei HurrikanDie
Erheblichkeitsschwelle der erheblichen Gefährdung durch höhere
Gewalt liegt bei 25% . Auch wenn mit Eintritt des schädigenden Ereignisses
mit erheblicher und nicht erst überwiegender Wahrscheinlichkeit zu
rechnen ist, steht dem Reisenden ein Kündigungsrecht zu.
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