| Politische Krise ist nicht höhere Gewalt |
| Die
im Frühjahr 1999 abgegebene Erklärung der PKK, die gesamte Türkei
einschließlich der Touristengebiete sei Kriegsgebiet, berechtigt
nicht zur Kündigung eines Reisevertrags wegen höherer Gewalt.
Es liegt lediglich eine allgemeine politische Krise im Urlaubsgebiet vor,
die zum allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden gehört.
AG Düsseldorf, Urteil v. 19.11.1999 – 32 C 12.616/99 |