| Lawinengefahr |
| Wurde
eine Ferienwohnung gemietet hat und diese wegen einer drohenden Lawine
gekündigt, so muss keine Miete gezahlt werden. Es wurde die Klage
eines Vermieters abgewiesen, der vom Mieter Schadenersatz in Höhe
des vollen Mietzinses verlangt hatte. Der Beklagte hatte eine Ferienwohnung
im Kleinwalsertal gemietet, weil in dem Gebiet die höchste Lawinen-Warnstufe
fünf ausgerufen worden war, sah er aber davon wieder ab. Allein durch
diese Gefahrenlage war der vertraglich vorgesehene Nutzen der Reise als
Ganzes in Frage gestellt, die Kündigung deshalb gerechtfertigt.
AG Herne-Wanne, 2 C 175/99 |