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Diebstahl als Reisemangel

Es gehört grundsätzlich zu den allgemeinen Risiken einer Urlaubsreise, Opfer eines Diebstahls werden zu können. Der Veranstalter hat zwar für den landesüblichen Sicherheitsstandard zu sorgen - insbesondere muß das Hotelzimmer bzw. Appartement abschließbar sein - ist darüber hinaus aber nicht haftbar.
AG Kleve; 2 C 619/95
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