| Diebstahl als Reisemangel |
| Es
gehört grundsätzlich zu den allgemeinen Risiken einer Urlaubsreise,
Opfer eines Diebstahls werden zu können. Der Veranstalter hat zwar
für den landesüblichen Sicherheitsstandard zu sorgen - insbesondere
muß das Hotelzimmer bzw. Appartement abschließbar sein - ist
darüber hinaus aber nicht haftbar.
AG Kleve; 2 C 619/95 |