| Vorsicht Ziegenbock |
| Der
Angriff eines durch eine Mauerlücke auf ein Hotelgelände gelangten
Ziegenbocks auf eine Reisende auf der Hotelterrasse, der erhebliche Verletzungen
der Reisenden zur Folge hat, löst keine Mängelhaftung des Reiseveranstalters
aus. Bei diesem Unfall verwirklicht sich lediglich das allgemeine Lebensrisiko
der Reisenden. Der Reiseveranstalter hat auch seine Verkehrssicherungspflichten
nicht verletzt.
LG Frankfurt /Main, 22.10.1999 - Az: 2/21 O 60/99 |