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Vorsicht Ziegenbock
Der Angriff eines durch eine Mauerlücke auf ein Hotelgelände gelangten Ziegenbocks auf eine Reisende auf der Hotelterrasse, der erhebliche Verletzungen der Reisenden zur Folge hat, löst keine Mängelhaftung des Reiseveranstalters aus. Bei diesem Unfall verwirklicht sich lediglich das allgemeine Lebensrisiko der Reisenden. Der Reiseveranstalter hat auch seine Verkehrssicherungspflichten nicht verletzt.

LG Frankfurt /Main, 22.10.1999 - Az: 2/21 O 60/99