Verspätung wegen Vogelschlags und die Darlegungs- und Beweislast
Reiserecht
Ist es zu einer Verspätung wegen Vogelschlags gekommen, weil der Anschlussflug aufgrund der resultierenden Beschädigung nicht rechtzeitig durchgeführt werden konnte, so muss die Fluggesellschaft substantiiert darlegen, welche außergewöhnlichen Umstände vorlagen.
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Joachim D., Rastatt
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