- Reiserecht
- Urteile
Ausgleichszahlung - auf die Verspätung am Zielort kommt es an!
Reiserecht
Bei verschiedenen - auch selbständigen - Flügen ist für den Anspruch auf eine
EU-Ausgleichszahlung die
Verspätung am Zielort maßgeblich, nicht aber die Verspätung an den Zwischenzielen. Hierbei kommt es aber entscheidend darauf an, ob die die Buchung der Flüge als Einheit erfolgte und die Abfertigung des Fluggastes deshalb vor Antritt der Flugreise erfolgte.
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