Im vorliegenden Fall wollte eine Familie mit zwei Kindern eine Flugreise antreten. Einem der Kinder wurde die Beförderung verweigert. Da das Kind minderjährig war, hatten neben dem Kind auch die anderen Mitglieder Familie einen Anspruch auf eine
Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung. Dies gilt auch dann, wenn sie den Flug nicht angetreten haben.