Frachtverlust auf Flughafengebiet

Reiserecht

Wird in der Klageschrift ein Verlust auf dem Flughafengebiet behauptet, so ist der Kläger daran gebunden. Ein späteres Bestreiten ist nicht mehr möglich. Es ist in diesem Fall Luftfrachtrecht und somit das Montrealer Übereinkommen. Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich dann einzig nach Art. 33 MÜ.

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