Kurzwellenfunkgerät defekt - außergewöhnlicher Umstand?

Reiserecht

Ein defektes Kurzwellenfunkgerät eines Flugzeuges stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, der die Fluggesellschaft von der Verpflichtung zur Zahlung einer EU-Ausgleichszahlung befreit.

Die Fluggesellschaft kann sich auch nicht erfolgreich darauf berufen, dass der Fluggast keine bestätigte Buchung vorgelegt hat. Ihr diesbezügliches Bestreiten mit Nichtwissen ist unzulässig, da eine bestätigte Buchung Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung oder der ihrer Mitarbeiter gewesen ist und die Fluggesellschaft hiervon Kenntnis haben muss.


AG Rüsselsheim, 17.04.2013 - Az: 3 C 3319/12

ECLI:3 C 3319/12 (36)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.256 Beratungsanfragen

Sehr ausführliche Antwort bekommen
Danke

Verifizierter Mandant

Die Ausarbeitung von Herrn Schmitz war wesentlich besser als die von einer Kanzlei, die ich vorher beauftragt hatte.

Verifizierter Mandant