Flug storniert - 95% Erstattungsanspruch

Reiserecht

Es liegt eine werkvertragliche Bestellerkündigung vor, wenn der Fluggast einen Flug storniert. Sofern die Fluggesellschaft keine höheren Aufwendungen nachweisen oder eine Erstattung aufgrund vertraglicher Regelungen abwenden kann, so kann der Fluggast den Reisepreis zurückverlangen und die Fluggesellschaft darf gem. § 649 S.3 BGB lediglich einen Betrag i.H.V 5% des Flugpreises einbehalten.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.194 Beratungsanfragen

Für mein Problem gab es keine Lösung. Das hat mir Herr Schmitz entsprechend ausgeführt. Der mögliche Aufwand wäre extrem gewesen, die ...

Kai Stiglat, Bad Herrenalb

Nach einer enttäuschenden persönlichen anwaltlichen „Beratung“ fand ich hier schnelle und kompetente Hilfe; jeder Aspekt meiner Fragestellung ...

U. F., Darmstadt