Wann muss der Reisender zur Abfertigung da sein?

Reiserecht

Grundsätzlich gilt für Flugreisende, dass diese spätestens 45 Minuten vor Abflug zur Abfertigung erscheinen müssen. Soll eine andere Zeit gelten, so ist diese dem Reisenden schriftlich oder mittels eMail mitgeteilt werden. Es reicht nicht aus, lediglich über die Homepage der Fluggesellschaft eine abweichende Zeit (vorliegend: 60 Minuten) zu kommunizieren.

Da dem späteren Kläger aufgrund des Erscheinens 52 Minuten vor Abflug der Check-In verweigert wurde, forderte dieser einen EU-Ausgleichsanspruch i.H.v. 400,00 €. Zu Recht, so das Gericht, da die Beförderung gem. Art. 4 Abs. 2 FluggastVO verweigert wurde.

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