Vorauszahlungspflicht bei Flugbuchung?

Reiserecht

Die AGB eines Luftfahrtunternehmens, nach denen der Fluggast zur Vorauszahlung des vollen Flugpreises auch weiter vor dem gebuchten Flug verpflichtet ist, benachteiligen den Verbraucher unangemessen. Daher ist diese Regelung unzulässig.
Grundsätzlich sind Luftbeförderungsverträge Werkverträge, bei denen das Luftfahrtunternehmen vorleistungspflichtig ist. Hier muss aber der Verbraucher ohne zu wissen, ob der Flug durchgeführt wird, zahlen und verliert somit letztendlich sein Zurückbehaltungsrechts, das ihm bei Nichtbeförderung zusteht. Auch wird der Verbraucher mit dem Insolvenzrisiko belastet.

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