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Kranke Crewmitglieder - Ersatzpersonal auch im Ausland?Zwar
sind deutsche Fluggesellschaften im Inland gehalten, auf den Flughäfen
Ersatzpersonal in Bereitschaft zu halten, damit erkranktes Personal ersetzt
werden kann. Dies gilt aber nicht gleichermaßen für ausländische
Flughäfen. Nur wenn der ausländische Abflugort ein besonderes
Gefahrenpotential für Krankheiten aufweise, ist dort eine Personal-Reserve
bereithalten. Vorliegend ging es um Las Vegas, USA - hier sei ein solches
Potential nicht gegeben.
Daher haben Reisende keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn es wegen Erkrankungen (hier: des Piloten) zu großen Verspätungen oder Annullierungen kommt. |