Muss
ein Flug wegen Erkrankung eines Crewmitglieds um einen Tag verschoben werden,
da erst dann entsprechendes Ersatzpersonal am Abflugort eingetroffen ist,
so handelt es sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand.
Es ist zwar nicht zumutbar, an jedem Einsatzort permanent Ersatzpersonal
bereitzuhalten, gleichwohl handelt es sich beim Ausfall eines Mitarbeiters
um ein gewöhnliches Unternehmerrisiko.