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Vulkanasche - Keine Ausgleichszahlung aber Unterstützungsleistungen!Sofern
es wegen außergewöhnlicher Umstände zur Annullierung eines
Fluges kommt (vorliegend: Flugverbot wegen Vulkanasche), so kommen Ausgleichszahlungen
gemäß Art. 7 VO nicht in Betracht. Die Fluggesellschaft muss
aber die in Art. 5 Abs. 1 VO aufgeführten Unterstützungsleistungen
gemäß Art. 8 und 9 VO gewähren.
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