Auch
ohne Vorlage der Kreditkarte darf mitgeflogen werden!
Im
vorliegenden Fall hatte eine Kundin ihr Flugticket im Internet gebucht
und per Kreditkarte gezahlt. Da zwischen Buchung und Abflug aus Sicherheitsgründen
ein Austausch der Kreditkarte durch die ausgebende Bank erfolgt war, war
die Kundin nicht mehr im Besitz der für die Buchung verwendeten Kreditkarte.
Folglich konnte sie diese am Check-In Schalter nicht vorlegen. Die Fluggesellschaft
verweigerte daher die Beförderung. Selbst eine vorgelegte Kreditkartenrechnung
akzeptierten die Mitarbeiter der Airline nicht als Beleg. Daher sah sich
die Kundin gezwungen, auf einen zwei Tage später stattfindenden Flug
umzubuchen (Gebühr: EUR 50,00). Vor Gericht kam die Fluggesellschaft
mit dieser Haltung nicht durch. Die AGB-Klausel, die die Vorlage der Kredit-
oder Debitkarte verlangt, darf nicht mehr verwendet werden. Bei einer Kreditkarte
handelt es sich um ein Zahlungsmittel, aber keine für den Antritt
eines Fluges notwendige Reiseunterlage. Die Nichtvorlage berechtige die
Fluggesellschaft daher nicht, einen gebuchten Flug zu verweigern und den
geschlossenen Vertrag nicht einzuhalten. Die Folge: Die Fluggesellschaft
musste der Kundin Schadenersatz zahlen.