Rail
& Fly-Ticket - Wenn die Bahn zu spät kommt ...
Das
AG Duisburg vertritt die Auffassung, dass auch dann, wenn ein Rail &
Fly-Ticket Bestandteil der Leistungen des Reiseveranstalters ist, eine
Zugverspätung nicht dem Veranstalter zuzurechnen ist. Somit hat der
Reisende keine Ansprüche, wenn der Reisende wegen einer Verspätung
der Bahn zu spät am Check-in-Schalter erscheint und daher die Mitnahme
verweigert wird.
AG
Duisburg, 18.3.2010 – 35 C 5102/09
Hinweis:
Das LG Frankfurt/Main ist anderer Auffassung (Az:
2-24 S 109/09)