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Rail & Fly-Ticket - Wenn die Bahn zu spät kommt ...

Das AG Duisburg vertritt die Auffassung, dass auch dann, wenn ein Rail & Fly-Ticket Bestandteil der Leistungen des Reiseveranstalters ist, eine Zugverspätung nicht dem Veranstalter zuzurechnen ist. Somit hat der Reisende keine Ansprüche, wenn der Reisende wegen einer Verspätung der Bahn zu spät am Check-in-Schalter erscheint und daher die Mitnahme verweigert wird.
AG Duisburg, 18.3.2010 – 35 C 5102/09

Hinweis: Das LG Frankfurt/Main ist anderer Auffassung (Az: 2-24 S 109/09)
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