Keine
abschreckenden Formulare für die Erstattung von Steuern und Flughafengebühren!
Es
ist unzulässig, Kunden mit einem besonders umständlichen Erstattungsverfahren
und absurden Formularen davon abzuschrecken, das ihnen bei Nicht-Antritt
des Fluges zustehende Recht auf Erstattung von Steuern und Flughafengebühren
einzufordern. Konkret betraf das Verfahren Germanwings. Die Fluggesellschaft
verlangte, man solle den mehrseitigen Erstattungsantrag im Internet herunterladen,
ausdrucken, per Hand ausfüllen und "ungeknickt" mit sämtlichen
Original-Reiseunterlagen per Post schicken. Hierfür wurde ein Einschreiben
mit Rückschein empfohlen. Das Formular erfragte detaillierte und größtenteils
überflüssige Informationen zu allen mitreisenden Personen (z.B.
Sitzplatz, Sitzreihe, Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke, Versicherungsnummer
der eventuell abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung) - insgesamt
über 50 Angaben pro Person. Das Formular war vollständig auszufüllen
und von allen Mitreisenden zu unterschreiben. Für die Bearbeitung
verlangte Germanwings eine Gebühr von EUR 5,50 pro Person. Die klagende
vzbv vertrat die Ansicht, hier solle es dem Kunden so lästig wie möglich
gemacht werden, sein Geld zu erhalten. Das Gericht folgte dieser Ansicht
und untersagte es Germanwings, die strittigen Formulare und die Gebührenklausel
weiter zu verwenden.