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Auch Vermittler müssen den vollen Flugpreis nennen!Im
zu entscheidenden Fall hatte ein Reisevermittler zu Buchungsanfang lediglich
den Ticketpreis genannt und nicht die obligatorische Buchungsgebühr
ausgewiesen. Diese wurde erst im vierten Buchungsschritt angegeben, so
dass erst dann der tatsächliche Endpreis bekannt war. Für Flüge
innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist aber stets der Endpreis
einschließlich der zwingend anfallenden Steuern, Gebühren und
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