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20-stündige Verspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung

Hat ein gebuchter Flug eine Verspätung von ca. 20 Stunden, so besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft, da die Verspätung weit über den mindestens erforderlichen drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt. In diesem Fall handelt es sich um eine wie eine Annullierung zu behandelnde große Verspätung. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorgetragen werden, ist dieser Anspruch nicht ausgeschlossen.
BGH, 18.2.2010 - Az: Xa ZR 166/07
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