20-stündige
Verspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung
Hat
ein gebuchter Flug eine Verspätung von ca. 20 Stunden, so besteht
ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft, da die Verspätung
weit über den mindestens erforderlichen drei Stunden nach der ursprünglich
geplanten Ankunftszeit liegt. In diesem Fall handelt es sich um eine wie
eine Annullierung zu behandelnde große Verspätung. Sofern keine
außergewöhnlichen Umstände vorgetragen werden, ist dieser
Anspruch nicht ausgeschlossen.