23-stündige
Verspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung
Hat
ein gebuchter Flug eine Verspätung von 23 Stunden, so besteht ein
Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft, da die Verspätung
weit über den mindestens erforderlichen drei Stunden nach der ursprünglich
geplanten Ankunftszeit liegt. In diesem Fall handelt es sich um eine wie
eine Annullierung zu behandelnde große Verspätung, wobei technische
Defekte keine außergewöhnlichen Umstände, die einen solchen
Ausgleichsanspruch ausschließen, darstellen.