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Rail&Fly-Ticket und Zugverspätungen - wer haftet wenn der Flieger verpasst wird?

Verpasst ein Flugreisender, der mit einem Rail&Fly-Ticket zum Flughafen fährt, den Abflug aufgrund einer Zugverspätung, so haftet der Reiseveranstalter für den Schaden. Eine Haftung der Deutschen Bahn besteht nicht. Der Transfer mit dem Zug gehört in einem solchen Fall zum geschlossenen Reisevertrag. Es liegt daher ein erheblicher Reisemangel vor, wenn der Flug aufgrund einer Zugverspätung nicht mehr erreicht werden kann und der Veranstalter keinen zeitnahen Ersatzflug anbietet. In diesem Fall
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