Rail&Fly-Ticket
und Zugverspätungen - wer haftet wenn der Flieger verpasst wird?
Verpasst
ein Flugreisender, der mit einem Rail&Fly-Ticket zum Flughafen fährt,
den Abflug aufgrund einer Zugverspätung, so haftet der Reiseveranstalter
für den Schaden. Eine Haftung der Deutschen Bahn besteht nicht. Der
Transfer mit dem Zug gehört in einem solchen Fall zum geschlossenen
Reisevertrag. Es liegt daher ein erheblicher Reisemangel vor, wenn der
Flug aufgrund einer Zugverspätung nicht mehr erreicht werden kann
und der Veranstalter keinen zeitnahen Ersatzflug anbietet. In diesem Fall