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5 Stunden Flugzeitverlängerung - Reiserücktritt?Zwar
ist grundsätzlich eine Änderung der Flugzeiten bei vorherigem
Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Zeiten zulässig, der Reisende
ist dennoch zum Rücktritt berechtigt, wenn es sich um eine wesentliche
Änderung der Reiseleistung handelt. Dies ist dann der Fall, wenn die
Flugzeit sich von 14 Stunden plus Zeitverschiebung auf 19 Stunden plus
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