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Wenn trotz Flugannullierung keine Hotelübernachtung angeboten wurdeHat
ein Luftfahrtunternehmen entgegen seiner Verpflichtung aus Art. 9 der VO
(EG) Nr. 261/2004 bei Flugannullierung keine Hotelübernachtung gewährt,
so ist dem Betroffenen Schadensersatz für dessen aufgewendeten Übernachtungskosten
zu leisten. Dieser Anspruch ist nicht auf die Ausgleichsleistung nach Art.
7 anzurechnen, da Betreuungsleistungen nicht als Schadensersatz zu qualifizieren
sind.
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