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Flugannullierung wegen Pilotenstreiks - Ausgleichzahlungsanspruch?Wird
ein Flug annulliert, weil am Flugtag ein Streik der Piloten durch die Gewerkschaft
ausgerufen wird und der Flug aufgrund des Streikes nicht stattfindet, so
bestehen keine Schadensersatz- und Ausgleichszahlungsansprüche. Hier
liegen außergewöhnliche Umstände vor, die nicht durch zumutbare
Maßnahmen der Fluggesellschaft vermieden werden konnten.
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