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Annullierung bei um sieben Stunden verspätetem Abflug

Ein Flug ist als nicht fortgesetzt und somit als annulliert anzusehen, wenn sich nach dem äußeren Erscheinungsbild und infolge einer erheblichen Zeitspanne zwischen geplantem Abflug und tatsächlichem Start (hier: gut sieben Stunden) keine Identität zwischen Planung und Durchführung des geplanten und des durchgeführten Fluges mehr feststellen lässt. Dies gilt auch dann, wenn die Flugnummer beibehalten wurde.
Der Flug kann auch nicht als Fortsetzung eines verspäteten Fluges angesehen
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