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Annullierung bei um sieben Stunden verspätetem AbflugEin
Flug ist als nicht fortgesetzt und somit als annulliert anzusehen, wenn
sich nach dem äußeren Erscheinungsbild und infolge einer erheblichen
Zeitspanne zwischen geplantem Abflug und tatsächlichem Start (hier:
gut sieben Stunden) keine Identität zwischen Planung und Durchführung
des geplanten und des durchgeführten Fluges mehr feststellen lässt.
Dies gilt auch dann, wenn die Flugnummer beibehalten wurde. Der Flug kann auch nicht als Fortsetzung eines verspäteten Fluges angesehen Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |