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Fluggesellschaft muss Passagiere vor Schließung des Abfertigungsschalters aufrufen!

Erfolgt vor Schließung des Fluges am Abfertigungsschalter kein Aufruf der noch nicht eingecheckten Passagiere, so hat die Fluggesellschaft eine Nichtbeförderung von solchen Passagieren auf einem von ihnen gebuchten Flug zu vertreten. Allein aufgrund der Tatsache, dass ein Passagier nicht bereits 90 Minuten vor Abflug am Flughafen war, scheidet ein Anspruch des Reisenden nicht
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