Annullierung
wegen schlechten Wetters - Ausgleichspflicht?
Die
Ausgleichspflicht einer Luftfahrtgesellschaft für die Kosten eines
Ersatzfluges wegen Annullierung des gebuchten Fluges entfällt nicht
allein wegen schlechten Wetterverhältnissen. Dies genügt für
den Beweis von außergewöhnliche Umständen nicht. Vielmehr
ist konkret darzulegen, warum das betroffene Flugzeug nicht nach Besserung
der Wetterverhältnisse auf dem ursprünglich anvisierten Flughafen
eine Zwischenlandung machen konnte, um die Passagiere doch noch an Board
zu nehmen.