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Annullierung wegen schlechten Wetters - Ausgleichspflicht?

Die Ausgleichspflicht einer Luftfahrtgesellschaft für die Kosten eines Ersatzfluges wegen Annullierung des gebuchten Fluges entfällt nicht allein wegen schlechten Wetterverhältnissen. Dies genügt für den Beweis von außergewöhnliche Umständen nicht. Vielmehr ist konkret darzulegen, warum das betroffene Flugzeug nicht nach Besserung der Wetterverhältnisse auf dem ursprünglich anvisierten Flughafen eine Zwischenlandung machen konnte, um die Passagiere doch noch an Board zu nehmen. 
OLG Koblenz, 16.7.2009 - Az: 2 U 1312/08 
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