AGB
können Unterlaufen der Tarifstruktur verhindern!
Werden
Fluggäste durch eine Klausel in den AGB daran gehindert, die Tarifstruktur
zu unterlaufen und eine Beförderung zu günstigeren Konditionen
zu erhalten, indem lediglich Teile einer gebuchten Flugreise in Anspruch
genommen werden, so liegt keine unangemessene Benachteiligung vor. Hier
liegt keine einseitige Vertragsgestaltung vor, mittels derer der Anbieter
missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten der Kunden durchzusetzen
versucht, ohne von vornherein auch die Belange der Kunden hinreichend zu
berücksichtigen und einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Tatsächlich
liegt eine berechtigte Interessenwahrnehmung vor, wenn ein Unterlaufen
der Tarifstruktur verhindert werden soll. Kunden, die das Preisgefüge
unterlaufen wollen, sind auch nicht schutzwürdig.