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AGB können Unterlaufen der Tarifstruktur verhindern!

Werden Fluggäste durch eine Klausel in den AGB daran gehindert, die Tarifstruktur zu unterlaufen und eine Beförderung zu günstigeren Konditionen zu erhalten, indem lediglich Teile einer gebuchten Flugreise in Anspruch genommen werden, so liegt keine unangemessene Benachteiligung vor. Hier liegt keine einseitige Vertragsgestaltung vor, mittels derer der Anbieter missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten der Kunden durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch die Belange der Kunden hinreichend zu berücksichtigen und einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Tatsächlich liegt eine berechtigte Interessenwahrnehmung vor, wenn ein Unterlaufen der Tarifstruktur verhindert werden soll. Kunden, die das Preisgefüge unterlaufen wollen, sind auch nicht schutzwürdig.
OLG Köln, 31.7.2009 - Az: 6 U 224/08
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