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Flugzeugausfall wegen Vogelschlag - höhere Gewalt?

Kommt es zu einem Flugzeugausfall wegen Vogelschlags, so besteht betrieblicher Zusammenhang. Vogelschlag ist ein typisches Problem des Luftverkehrs. Auf eine bestimmte statistische Häufigkeit des Problems kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Der Reiseveranstalter kann sich daher gegenüber dem Rückzahlungsanspruch des Reisenden wegen eines Reisemangels nicht auf höhere Gewalt berufen.

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