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Flugzeugausfall wegen Vogelschlag - höhere Gewalt?Kommt
es zu einem Flugzeugausfall wegen Vogelschlags, so besteht betrieblicher
Zusammenhang. Vogelschlag ist ein typisches Problem des Luftverkehrs. Auf
eine bestimmte statistische Häufigkeit des Problems kommt es in diesem
Zusammenhang nicht an. Der Reiseveranstalter kann sich daher gegenüber
dem Rückzahlungsanspruch des Reisenden wegen eines Reisemangels nicht
auf höhere Gewalt berufen.
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