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Charterflug vorverlegt - Minderung?

Wird ein Charterflug vorverlegt, so steht den Reisenden keine Minderung des Reisepreises zu, da die Flugzeiten im Gegensatz zum Linienflug nicht im Vordergrund stehen. Kurzfristige Änderungen zur Kapazitätsauslastung entsprechen dem Wesen des Charterfluges. Flugzeitänderungen sind daher erst dann als Mangel zu sehen, wenn nicht nur der erste und letzte Reisetag
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