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Charterflug vorverlegt - Minderung?Wird
ein Charterflug vorverlegt, so steht den Reisenden keine Minderung des
Reisepreises zu, da die Flugzeiten im Gegensatz zum Linienflug nicht im
Vordergrund stehen. Kurzfristige Änderungen zur Kapazitätsauslastung
entsprechen dem Wesen des Charterfluges. Flugzeitänderungen sind daher
erst dann als Mangel zu sehen, wenn nicht nur der erste und letzte Reisetag
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