Verspäteter
erster Flug und Verpassen des Anschlussfluges - Ausgleichszahlung
Auch
dann, wenn bei einem aus mehreren Reiseabschnitten bestehenden Flug ein
Flugabschnitt so verspätet durchgeführt wird, dass der Reisende
seinen bei derselben Gesellschaft gebuchten Anschlussflug verpasst und
erst später auf einem anderen Flug befördert wird, liegt eine
Nichtbeförderung vor. Der Reisenden hat daher gegenüber der Fluggesellschaft
einen Anspruch auf Ausgleichszahlung.