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Verspäteter erster Flug und Verpassen des Anschlussfluges - Ausgleichszahlung

Auch dann, wenn bei einem aus mehreren Reiseabschnitten bestehenden Flug ein Flugabschnitt so verspätet durchgeführt wird, dass der Reisende seinen bei derselben Gesellschaft gebuchten Anschlussflug verpasst und erst später auf einem anderen Flug befördert wird, liegt eine Nichtbeförderung vor. Der Reisenden hat daher gegenüber der Fluggesellschaft einen Anspruch auf Ausgleichszahlung.

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