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Anderes Flugzeug als im Katalog beschrieben1.
Will sich ein Luftfahrtunternehmen, das einen bestimmten Flug annulliert
hat, auf „mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarende
Wetterbedingungen? als „außergewöhnliche Umstände" berufen,
so kann es nur die Wetterbedingungen heranziehen, die sich auf den annullierten
Flug unmittelbar ausgewirkt haben. Beeinträchtigungen, die auf vorangegangene
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