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Couponreihenfolge nicht eingehalten und Cross-Border-Selling - Kein erhöhtes Beförderungsentgelt

Ein Reisebüro ist nicht verpflichtet, erhöhte Beförderungsentgelte zu zahlen, wenn dessen Kunden zur Kostenersparnis die Couponreihenfolge der von ihnen gekauften Flugtickets nicht einhalten und das Reisebüro von der Möglichkeit des sogenannten Cross-Border-Selling Gebrauch
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