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Couponreihenfolge nicht eingehalten und Cross-Border-Selling - Kein erhöhtes BeförderungsentgeltEin
Reisebüro ist nicht verpflichtet, erhöhte Beförderungsentgelte
zu zahlen, wenn dessen Kunden zur Kostenersparnis die Couponreihenfolge
der von ihnen gekauften Flugtickets nicht einhalten und das Reisebüro
von der Möglichkeit des sogenannten Cross-Border-Selling Gebrauch
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