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FLÜGE UND FLUGGESELLSCHAFTEN
4-Stunden-Regelung im Pauschalreiserecht
Zur Vereinfachung kann bei einer Flugverspätung im Pauschalreiserecht an der "4-Stunden-Regelung" festgehalten werden.
LG Frankfurt/Main, 10.5 2007 - Az: 2 24 S 181/05
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