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Entschädigungsanspruch auch bei Annullierung?Beruht
die Annullierung eines Fluges nicht auf außergewöhnlichen Umständen,
die sich auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten
vermeiden lassen, so steht einem Fluggast ein Entschädigungsanspruch
wegen Annullierung zu. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich weder um
eine Ausnahmegenehmigung von der Nachtflugsperre noch um eine Landeerlaubnis
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