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Annullierung wegen technischen Defekts - Ausgleichszahlung?Ging
die Annullierung eines Fluges nachweislich auf außergewöhnliche
und unter Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen unvermeidliche Umstände
zurück, so ist die Fluggesellschaft nicht zur zur Ausgleichszahlung
wegen Annullierung verpflichtet. Technische Defekte scheiden nicht von
vornherein als Entlastungsgrund aus, so dass eine Ausgleichszahlung in
diesem Fall nicht zu zahlen ist.
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