| Zubringer verspätet - Ausgleichszahlung? |
| Es
besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen einer Nichtbeförderung,
wenn die Beförderung tatsächlich lediglich wegen Verspätung
des Zubringerflugs nicht weiter erfolgte. Die Regelung für Ausgleichs-
und Unterstützungsleistungen ist nicht auf Fälle anzuwenden,
bei denen eine verspätete Ankunft am Zwischenziel zu einem Nichterreichen
des Anschlussflugs führt.
OLG Frankfurt/Main, 29.5.2008 - Az: 16 U 39/08 |