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Zubringer verspätet - Ausgleichszahlung?
Es besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen einer Nichtbeförderung, wenn die Beförderung tatsächlich lediglich wegen Verspätung des Zubringerflugs nicht weiter erfolgte. Die Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen ist nicht auf Fälle anzuwenden, bei denen eine verspätete Ankunft am Zwischenziel zu einem Nichterreichen des Anschlussflugs führt.

OLG Frankfurt/Main, 29.5.2008 - Az: 16 U 39/08