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Code-Share-Flug und DurchführungsabsichtBei
Code-Share-Flügen kann die Durchführungsabsicht eines Carriers
gerade nicht gegeben sein, weil feststeht, dass die Strecke von vornherein
durch ein Partnerunternehmen bedient werden soll. Im Prozess um einen Ausgleichsanspruch
wegen Flugannullierung kann sich das Luftfahrtunternehmer, mit dem der
Kunde den Vertrag geschlossen hat, hierauf nicht berufen, wenn dem Passagier
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