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Ausgleichszahlung trotz Umbuchung!Auch
dann, wenn eine Fluggesellschaft den Passagier eines gestrichenen Fluges
umbuchen kann und dieser verspätet am Ziel ankommt, steht dem Reisenden
eine Ausgleichszahlung zu. Es liegt immer eine Flugannullierung vor, wenn
ein ursprünglich gebuchter Flug ausfällt. Im vorliegenden Fall gelang es der betroffenen Fluggesellschaft nicht, zu beweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um den Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |