Anschlussflug
verpasst - abgeflogene Teilstrecke ist wertlos
Im
vorliegenden Fall sah der Flugplan der Fluggesellschaft einen Zwischenstopp
vor. Der Reisende verpasste aufgrund einer von ihm nicht zu vertretenden
Verspätung seinen Anschlussflug. In diesem Fall stellt die abgeflogene
Teilstrecke keinen eigenständigen Wert dar und die Fluggesellschaft
kann verpflichtet sein, den gesamten Flugpreis zu erstatten.