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Anschlussflug verpasst - abgeflogene Teilstrecke ist wertlos

Im vorliegenden Fall sah der Flugplan der Fluggesellschaft einen Zwischenstopp vor. Der Reisende verpasste aufgrund einer von ihm nicht zu vertretenden Verspätung seinen Anschlussflug. In diesem Fall stellt die abgeflogene Teilstrecke keinen eigenständigen Wert dar und die Fluggesellschaft kann verpflichtet sein, den gesamten Flugpreis zu erstatten.
AG Frankfurt/Main, 25.4.2007 - Az: 29 C 236/06-73
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