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Streikendes Bodenpersonal befreit nicht von Betreuungspflichten!Auch
dann, wenn ein Rückflug wegen eines Streiks annulliert wurde, stehen
dem Reisenden die eigenen Kosten des Rücktransportes gegen die Fluggesellschaft
zu. Im vorliegenden Fall ging das Gericht davon aus, dass die durch die
Fluggesellschaft ergriffenen Maßnahmen nicht ausgereicht haben, um
annehmen zu können, dass sie alles Zumutbare getan hat, um diese außergewöhnlichen
Umstände zu vermeiden. Vorliegend Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |