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Neues Fluggastrecht begründet keinen Anspruch gegen den Reiseveranstalter!Sollen
Ansprüche nach neuem Fluggastrecht gem. Art. 7 Verordnung (EG) Nr.
261/ 2004 geltend gemacht werden, so richten sich diese ausschließlich
gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen und nicht (auch) gegen
den Veranstalter einer Pauschalreise.
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