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Hinflug nicht angetreten - Rückflug trotzdem möglich!Sehen
die AGB einer Fluggesellschaft vor, daß ein Flugschein seine Gültigkeit
verliert, wenn nicht alle Flugcoupons vollständig und in der im Flugschein
vorgesehenen Reihenfolge ausgenutzt werden, so liegt ein Verstoß
gegen § 307 Abs. 2 BGB vor. Die Klausel ist daher unwirksam.
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